Wer kann eine internationale Rente beantragen?

Wenn Sie in mehreren Ländern gearbeitet haben, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Renten aus verschiedenen Ländern. Die internationale Rentenbeantragung ist komplex, aber mit der richtigen Vorbereitung gut machbar.

Voraussetzungen für internationale Renten

  • Mindestens 15 Jahre Beitragszeiten in Deutschland
  • Arbeitszeiten in EU-Ländern oder Vertragsstaaten
  • Vollständige Dokumentation aller Arbeitszeiten
  • Nachweis über Sozialversicherungsbeiträge im Ausland

Schritt 1: Dokumentation sammeln

Sammeln Sie alle verfügbaren Unterlagen zu Ihren Arbeitszeiten im Ausland:

  • Arbeitsverträge und Arbeitszeugnisse
  • Sozialversicherungsnachweise aus allen Ländern
  • Bescheinigungen über Beitragszeiten
  • Personalausweise und Reisepässe
  • Geburtsurkunden und Heiratsurkunden

Schritt 2: Zuständige Stellen ermitteln

Je nach Land, in dem Sie gearbeitet haben, sind verschiedene Stellen zuständig:

  • Deutschland: Deutsche Rentenversicherung
  • EU-Länder: Jeweilige nationale Rentenversicherung
  • USA: Social Security Administration
  • Schweiz: Schweizerische Ausgleichskasse
  • Türkei: Sozialversicherungsanstalt (SGK)

Schritt 3: Antrag stellen

Der Antrag wird normalerweise bei der deutschen Rentenversicherung gestellt, die dann die Koordination mit anderen Ländern übernimmt:

Erforderliche Formulare:

  • R0100 - Antrag auf Altersrente
  • R0110 - Antrag auf Erwerbsminderungsrente
  • R0210 - Anlage für Auslandszeiten
  • R0215 - Erklärung über Zeiten im Ausland

Schritt 4: Prüfung und Bescheid

Die Bearbeitung internationaler Rentenanträge dauert in der Regel 3-6 Monate:

  • Prüfung der deutschen Ansprüche
  • Koordination mit ausländischen Stellen
  • Berechnung der Gesamtrente
  • Erstellen des Rentenbescheids

Besondere Regelungen nach Ländern

EU-Länder und EWR

Innerhalb der EU gelten besondere Koordinierungsregelungen. Arbeitszeiten werden zusammengerechnet, jedes Land zahlt aber nur für die dort erworbenen Ansprüche.

Abkommensstaaten

Deutschland hat mit vielen Ländern Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Dazu gehören unter anderem:

  • USA und Kanada
  • Japan und Südkorea
  • Australien
  • Türkei
  • Tunesien und Marokko
  • Chile und Uruguay

Länder ohne Abkommen

Bei Arbeitszeiten in Ländern ohne Abkommen ist oft eine Erstattung der deutschen Beiträge möglich, wenn keine deutsche Rente bezogen wird.

Häufige Probleme und Lösungen

Fehlende Unterlagen

Wenn Unterlagen fehlen, können oft Ersatznachweise beschafft werden. Wir helfen bei der Recherche in ausländischen Archiven.

Unterschiedliche Renteneintrittsalter

Jedes Land hat eigene Regelungen zum Renteneintrittsalter. Eine frühzeitige Planung ist daher wichtig.

Steuerliche Behandlung

Internationale Renten unterliegen besonderen steuerlichen Regelungen. Eine Beratung durch einen Steuerexperten ist empfehlenswert.

Praktische Tipps

  • Beginnen Sie die Antragstellung 6 Monate vor dem geplanten Rentenbeginn
  • Führen Sie von Anfang an eine Dokumentensammlung
  • Lassen Sie sich professionell beraten bei komplexen Fällen
  • Prüfen Sie regelmäßig Ihre Renteninformation
  • Informieren Sie sich über Doppelbesteuerungsabkommen

Professionelle Hilfe bei internationalen Renten

Internationale Rentenanträge sind komplex. Unsere Experten unterstützen Sie bei jedem Schritt und sorgen dafür, dass Sie alle Ihre Ansprüche geltend machen.

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